Warum sollte ich zur Zuchtschau gehen?

Eine Vorstellung der Fohlen ist nicht zwingend erforderlich, Sie erhalten jedoch eine Beurteilung und ggf. eine Prämierung.

Dadurch erhalten Sie als Züchter einen Einblick in die Qualitäten, der auch im Falle eines Verkaufs von Nutzen ist. Auch die Fohlen werden bei der Kontrolle gechipt, d. h. sie erhalten einen Mikrochip mit einer eindeutigen Nummer. Bei der Besichtigung ist ein spezialisiertes „Chip-Team“ vor Ort, das die Fohlen mit Erfahrung chippt.

Ist Chippen Pflicht?

Ja, das Chippen der Fohlen und damit die Identifizierung des Fohlens ist Pflicht.

Mit dem Chippen wird die Stammbucheintragung des Fohlens veranlasst. Nach dem Chippen erhält der Besitzer den Equidenpass zu Hause ausgehändigt. Dieser Equidenpass ist ein Ausweisdokument, das immer beim Pferd sein sollte.

Wie alt muss ein Fohlen sein, um zur Zuchtschau gehen zu dürfen?

Es wird empfohlen, Fohlen ab einem Alter von 6 Wochen zur Besichtigung anzumelden.

Jüngere Fohlen sind erlaubt, erfolgen jedoch auf eigene Gefahr. Für das Chippen gibt es ein Höchstalter von sechs Monaten, da ein Fohlen gesetzlich vor diesem Alter gechippt werden muss.

Wie gehe ich vor, wenn ich nicht zur Zuchtschau gehe?

Wenn das Fohlen nicht auf der Zuchtschau erscheint, kann ein qualifizierter Pferdepass-Berater oder ein qualifizierter Tierarzt das Fohlen chippen. Den Transponder müssen Sie bei der DFZ-Geschäftsstelle anfordern.

Der Pass muss mit einem vollständig von einem Passberater oder einem qualifizierten Tierarzt ausgefüllten und vom Antragsteller unterschriebenen Antragsformular (Geburtsbestätigung, zu finden unter Downloads über MijnKFPS beim jeweiligen Fohlen) beantragt werden.

Was ist, wenn das Fohlen älter als sechs Monate ist?

Bei Fohlen, die älter als sechs Monate sind, muss vor der Registrierung zunächst die Abstammung mittels DNA-Test überprüft werden.

Die Kosten für diesen DNA-Test trägt der Eigentümer.

Was ist, wenn das Fohlen nicht bei Fuße neben der Mutter läuft?

Zum Zeitpunkt des Chippens muss das Fohlen am Fuß gehen, was jedoch in manchen Fällen nicht der Fall ist.

Dann kann die Registrierung der Abstammung erst nach DNA-Verifizierung erfolgen.

Was passiert, wenn die Mutter des Fohlens gestorben ist und eine DNA-Verifizierung nicht mehr möglich ist?

Verstirbt die Mutter des Fohlens während der Säugezeit, muss das Fohlen innerhalb einer Woche vom Tierarzt gechippt werden.

In einem solchen Fall muss dem Antrag eine tierärztliche Bescheinigung über den Tod der Mutter beigefügt werden. Wird die Frist von einer Woche überschritten, muss auf Kosten des Besitzers zunächst die Abstammung durch einen DNA-Test überprüft werden.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Fohlen zur Zuchtschau mitnehme?

Dass Sie einen Ausdruck der Geburtsbestätigung des Fohlens mitbringen.

Diese finden Sie in MijnKFPS unter den Informationen des jeweiligen Fohlens. Klicken Sie rechts auf der Seite unter „Downloads“ auf „Geburtsurkunde“, um diese auszudrucken. Diese Bestätigung enthält den Namen, die Abstammung und die Nummer des Fohlens.

Wie wäre es mit dem „Toilettieren“ der Fohlen vor der Zuchtschau?

Für das „Toilettieren“ der Fohlen gelten die gleichen Richtlinien wie für die anderen Friesenpferde, die zur Zuchtschau gehen.

Hiermit gilt Artikel 14 des Körungsreglement: Die schwarze Farbe und der Behang sind Teil des Rassetyps. Das Färben oder sonstige Schwärzen von Fell oder Behang ist nicht gestattet. Das Anbringen von Haaren oder anderen Materialien an Schweif oder Mähne (Verlängerungen) sowie das Abschneiden von Teilen der Mähne, mit Ausnahme einer maximalen Breite von 2 cm am Genickstück des Zaumzeugs, oder das Abschneiden von Haaren an der Schweifwurzel ist daher unzulässig. Das Entfernen von Haaren an der Innenseite der Ohren sowie das Entfernen von Haaren um Augen, Nase und Mund ist nicht gestattet. Der Einsatz von Glitzermaterial und dergleichen ist nicht erwünscht. Bei der KWPN ist es nicht mehr erlaubt, mit komplett geschorenen Fohlen und Pferden an Besichtigungen teilzunehmen, beim KFPS ist dies erlaubt.

Müssen auch Fohlen eine Impfpflicht erfüllen?

Es wird empfohlen, die Fohlen ab einem Alter von 4 Monaten gegen Influenza zu impfen.

Bisher kein Zusammenhang mit der Immunität über Kolostrum. Wenn Fohlen an der Zuchtschau teilnehmen, muss die Mutter ordnungsgemäß geimpft sein.

Voraussetzungen für Impfungen für Mütter/Pferde:

Bei Pferden, die vor dem 1. Januar 2022 geboren wurden, sollte die Grundimmunisierung gegen Influenza aus zwei Impfungen im Abstand von mindestens 21 und höchstens 92 Tagen bestehen.

In der Zeit zwischen diesen beiden Impfungen darf das Pferd nicht an einer Zuchtschau teilnehmen. Bei Pferden, die im Jahr 2022 oder später geboren wurden, sollte die Grundimmunisierung gegen Influenza aus drei Impfungen bestehen: Die zweite Impfung sollte zwischen mindestens 21 und höchstens 92 Tagen nach der ersten verabreicht werden, gefolgt von einer dritten Impfung zwischen einem und einem Jahr mindestens 5 Monate und höchstens 7 Monate. muss nach der zweiten Impfung verabreicht worden sein. Im Zeitraum zwischen der ersten und zweiten Impfung darf das Pferd nicht an einer Zuchtschau teilnehmen. Im Zeitraum zwischen der zweiten und dritten Impfung kann das Pferd an der Zuchtschau teilnehmen, sofern die Impfung mindestens sieben Tage vor dem jeweiligen Zuchtschautag erfolgt ist. Liegt eine gute Grundimpfung vor, genügt eine jährliche Impfung im darauffolgenden Jahr, spätestens jedoch zwölf Monate nach der vorherigen Impfung. Diese Impfung muss mindestens sieben Tage vor der Zuchtschau erfolgt sein. Alle Impfungen müssen im Equidenpass eingetragen sein. Wenn die Pferde nicht ordnungsgemäß geimpft sind, können sie nicht an der Zuchtschau teilnehmen.

Bitte beachten Sie: Für alle ab 2022 geborenen Pferde gilt die neue Impfregelung von 3 Impfungen pro Jahr!

Quelle: KFPS