In der Woche vom 27. November bis 2. Dezember fand in Harich die 1. Besichtigung der jungen Hengste für die Hengstkörung 2024 statt. 343 waren für diese Inspektion gemeldet, von denen jedoch eine Anzahl abwesend war. Diese werden sich wohl am 8. Dezember im Rahmen der Nakeuring der Hengstkörungsjury stellen.

107 Hengste wurden für die 2. Besichtigung im Januar 2024 in Leeuwarden angewiesen, unter ihnen 4 Hengste ohne Stererklärung, ein Omer 493, Bastiaan 510, Waander 512 und ein Sipke 450

12 Hengste wurden mit dem Sterprädikat ausgezeichnet, erhielten aber auf Grund des neuen Reglements keine Anweisung für die 2. Besichtigung.

Auwert 514 und Tymen 503 brachten mit 12 Nachkommen die meisten Söhne, Matthys 504 hat neun Söhne. Aus der ersten Partie bekamen bei der zweiten Besichtigung fünf Söhne von Arent 515, vier Söhne von Waander 512 und Wibout 511 sowie drei Söhne von Bastiaan 510 eine Chance. Die Verwandtschaftsgrade der empfohlenen Hengste liegen zwischen 16,2 und 18,8 %.

Das Reglement für die Hengstkörung wurde in diesem Frühjahr angepasst und das bedeutet, dass es bei der ersten Besichtigung einige Änderungen gegeben hat. Ster, aber nicht bis zur zweiten Besichtigung oder nicht Ster und bis zur zweiten Besichtigung? Ja, es ist möglich. Hier finden Sie Text und Erklärung.

 Neu in der Hengstauswahlordnung ist in diesem Jahr die Möglichkeit, einen Hengst zur 2. Besichtigung vorzuschlagen, der aber (noch) nicht zum Ster erklärt werden konnte. Es ist auch möglich, einen Hengst zu Ster zu erklären, ihn aber nicht nach Leeuwarden einzuladen. Sehen Sie unten, wie es in den aktualisierten Vorschriften steht:

7.2 Beurteilung und Ablauf

Bei der ersten Besichtigung werden die Hengste hinsichtlich ihres Exterieurs (Rassetyp, Körperbau und Beine) und ihrer Bewegung (drei Grundgangarten) beurteilt. Dies erfolgt durch eine Begutachtung auf der Straße und anschließend im Käfig. Nur Hengste mit ausreichendem Körperbau und Bewegung werden in den Käfig geschickt. Bei der ersten Besichtigung wird der Hengst linear bewertet. Bei der ersten Besichtigung sind vier Ergebnisse möglich:

  1. Der Hengst erhält das Sterprädikat und wird zur 2.Besichtigung angewiesen.
  2. Der Hengst erhält das Sterprädikat und wird nicht zur 2.Besichtigung angewiesen.
  3. Der Hengst erhält kein Sterprädikat und wird zur 2.Besichtigung angewiesen.
  4. Der Hengst erhält kein Sterprädikat und wird nicht zur 2.Besichtigung angewiesen.

Um für eine Empfehlung in Frage zu kommen, muss der Hengst die Mindestanforderungen an Exterieur, Bewegung und Größe erfüllen. Für Junghengste (die drei Jahre alt sind oder bereits vollendet sind) gilt ein Stockmaß von mindestens 1,58 m; Bei Hengsten ab vier Jahren muss das Stockmaß mindestens 1,60 m betragen.

Anweisung für die 2. Besichtigung

Um zur 2. Besichtigung zugelassen zu werden, werden neben Exterieur, Bewegung und Körpergröße auch die Abstammung und der Grad der Verwandtschaft mit der Population berücksichtigt. Dies kann positiv gewertet werden, wenn der Hengst das Sterprädikat nicht erfüllt, kann aber auch ein Grund sein, den Hengst, der ein Sterprädikat erhalten hat, nicht zu empfehlen.

Beispiel 1: Ein Hengst ist in seiner Bewegung im Käfig noch nicht so überzeugend, dass die Hengstkörungskommission den Hengst zu Ster machen kann, findet das Pferd aber vom Exterieur und der Abstammung her so interessant, dass der Hengst zur 2. Besichtigung zugelassen wird.

Beispiel 2: Ein Hengst erhält gerade genug Punkte, um zu Ster erklärt zu werden, ist aber in Bewegung, Exterieur oder Beinen nicht überzeugend genug und hat eine Abstammung, die keinen positiven Beitrag zur Population leisten kann. Der Hengst ist Ster aber nicht zur 2. Besichtigung eingeladen.

Kein Ster, aber für die Vorreittage zugelassen

Bei der 2. Besichtigung besteht auch die Möglichkeit, dass ein Hengst für die Vorreittage zugelassen werden kann, aber noch nicht zu Ster erklärt wurde. Dies kann zwar eine Ausnahme sein, dennoch kann es sein, dass die Hengstkörungskommission interessante Hengste, die noch nicht die Voraussetzungen für das Sterprädikat erfüllen, zu den Vorreittagen verweist. Am ersten Vorreittag werden diese Hengste von der Hengstkörungskommission erneut beurteilt und die Exterieur- und Grundgangarten müssen Sterwürdig sein, andernfalls können die Hengste den Prozess nicht fortsetzen.

 Unter den gemeldeten Pferden befanden sich einige aus der Zucht/Besitz von unseren DFZ-Mitgliedern, die zum Teil die Jury überzeugen konnten. Angewiesen für die 2. Besichtigung wurden

Klint 201903432 Ster, Stamm 18
Vater: Omer 493 Sport AA  Mutter: Nydia Kroon AA von Dries 421 Sport
Züchter/Besitzer: Carmen Fidelus, Kirchenthumbach

Idsert B. fan ‘e Miedepleats 201801601 Ster, Stamm 27,
Vater: Jurre 495 Sport-Elite AAA  Mutter: Kinke ‚fan Panhuys‘ Ster von Wobke 403 Sport
Züchter: Fam. van der Ende & Berend Hiemstra, Gauw Besitzer:Stal Chardon & H.J. Niemeyer, Jorwert

Quinn fan Preiss 202100242 Ster, Stamm36,
Vater: Waander 512 AAA  Mutter: Boukje fan Berltsum Ster von Jehannes 484
Züchter: Thomas Preiss, Kevelaer Besitzer: Stoeterij Friese Visser & Mevr.M.C.L. Veurink, Drachten

Katalog Nr. 24 Ron van Albert Lueks Ster (Jehannes 484 x Norbert 444) aus der Zucht von Ralf Reinhardt aus Brüssow wurde am 1. Tag zu Ster erklärt, jedoch auf Grund des neuen Reglements nicht zur 2. Besichtigung angewiesen.