In den Anmeldeformularen werden Sie nach der HIT-Nummer gefragt, Diese Angabe ist unbedingt erforderlich.
Sollten Sie Ihre Pferde in einen Pensionsbetrieb untergebracht haben fragen Sie den Betreiber nach der Betriebsnummer und tragen Sie diese ein. Stehen die Pferde bei Ihnen zu Hause in Selbstversorgung müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen. Die HIT-Betriebsnummer ist nicht zu verwechseln mit der Tierseuchenkassennummer (TSK).Nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) vom 03.März 2010 (BGBl. I, S. 203) sind Betriebe, in denen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Einhufer oder Kameliden gehalten werden, von der zuständigen Behörde unter Erteilung einer 15-stelligen Registriernummer in einem Register zu erfassen.

Ebenfalls mit Registriernummern zu erfassen sind alle Sammelstellen, Viehhandelsbetriebe, Transportunternehmen, Zerlegebetriebe und Etikettierbetriebe. Die Registriernummer wird von der Tierseuchenkasse vergeben.Nach Vorgabe des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten tierhaltende und nichttierhaltende landwirtschaftliche Betriebe eine Registriernummer, ebenso wie Veterinärämter, Landesbehörden und Organisationen mit landwirtschaftlichem und verbraucherschutzrelevantem Hintergrund.

Aufbau der Registriernummer bzw. der HIT-Nummer

Beispiel:

276  05  766  044  9999

  276  = Deutschland – Ersatz für DE
    05  = Bundesland – hier NRW
  766  = Regierungsbezirk (7) – hier Detmold und Kreis (66) – hier Lippe
  044  = Gemeinde, Stadt – hier Stadt Lemgo
9999  = Kennnummer des Betriebes

Betriebe, insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geben die Betriebsnummer innerhalb des Landes teilweise in abweichender Schreibweise ein. Bitte verwenden Sie die Betriebsnummer gemäß offizielle Mitteilung Ihrer Registriernummer nach Vieh-Verkehrs-Verordnung!