*NEU *

Ab 2021 müssen nicht mehr 3 Wirbel in die Skizze gezeichnet werden, wenn das Pferd vollständig schwarz ist. Daher wird die Skizze nicht mehr benötigt. Markierungen (Abzeichen) müssen gemeldet werden. Die Geburtsbestätigung muss dem Chipper auf Zuchtschauen oder einem qualifizierten Tierarzt übergeben und von diesem ausgefüllt werden.

Die Identifizierung muss vor dem Alter von sechs Monaten und innerhalb des Geburtsjahres erfolgen. Wenn das Fohlen in einem Alter von mehr als 6 Monaten identifiziert wird, gibt der Equidenpass an, dass dieses Pferd nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Ferner muss eine Überprüfung der Abstammung (durch einen DNA-Test) durchgeführt werden, damit das Fohlen im KFPS-Fohlenbuch registriert wird.

Die Identifizierung kann am Standort des Züchters durch einen qualifizierten Tierarzt oder vom Verband beauftragten Chipper erfolgen. In diesem Fall muss die Geburtsbestätigung von dieser Person ausgefüllt und innerhalb von 6 Tagen an KFPS gesendet werden.

Nach der Identifizierung wird das Fohlen in das Fohlenbuch eingetragen und das KFPS stellt einen Equidenpass sowie ein Zuchtbuchzertifikat zur Verfügung (nur für DFZ/KFPS-Mitglieder).

Artikel 12 des KFPS-Reglement : Abzeichen
1. Definition. Abzeichen werden als Ansammlung weißer Haare definiert. Dies kann ein Bereich mit nur weißem Haar (z. B. eine Flocke) oder ein Bereich mit sowohl weißem als auch schwarzem Haar (stichelhaarig) sein. Eine begrenzte Anzahl nicht gruppierter weißer Haare, unabhängig vom Standort, wird nicht als Abzeichen angesehen.
2. Nur Pferde, die komplett schwarz sind, können im Zuchtbuch und im Wallachbuch eingetragen werden. Je nach Lage und Größe sind der Prämierung von Fohlen und bei der Aufnahme in das Zuchtbuch eine Reihe von Abzeichen zulässig:
• Abzeichen am Kopf oberhalb der Augenlinie und mit einem maximalen Durchmesser von 3 cm. Der Durchschnitt wird an der breitesten Stelle des Abzeichens gemessen.
• weiße (Flecken in den) Sohlen
Nicht erlaubte Abzeichen sind:
• Abzeichen am Kopf unterhalb der Augenlinie
• Abzeichen auf dem Kopf über der Augenlinie mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm.
• Abzeichen am Körper
• Abzeichen an den Beinen, einschließlich der Hufwand.
3. Pferde und Fohlen mit nicht erlaubten Abzeichen werden nicht in das Zuchtbuch aufgenommen und / oder nicht prämiert.
4. Für die zulässigen Abzeichen in der Hengstauswahl werden strengere Kriterien verwendet. Diese sind in den Vorschriften für die Hengstinspektion aufgeführt.
5. Abzeichen dürfen während der Prämierung von Fohlen und während der Zuchtbuchaufnahme von Pferden nicht verborgen / getarnt werden.
6. Abzeichen sind auf dem Stammbuchzertifikat angegeben.
7. In Fällen, in denen nicht autorisierte Abzeichen gefunden werden, kann das KFPS frühere Prüfergebnisse (Prämierung, Zulassung zum Zuchtbuch) für ungültig erklären.
8. Falls nicht autorisierte Abzeichen das Ergebnis externer Faktoren sind und dies durch eine (veterinärmedizinische) Erklärung endgültig belegt werden kann, sind dies keine Hindernisse für die Prämierung oder Registrierung von Zuchtbüchern. Für eine abschließende tierärztliche Erklärung ist es wichtig, dass sie historisch aus der Krankenakte belegt ist. Nachträglich verfasste Aussagen gelten als nicht hinreichend begründet. Dies liegt im Ermessen der KFPS-Inspektion. Die Beweislast liegt in jedem Fall beim Eigentümer / Absender. Die Erklärung wird vorzugsweise vor der Inspektion (bei der Registrierung) beim KFPS eingereicht.