Für unsere Neueinsteiger ein zusätzlicher Leitfaden über das Frisieren der Pferde in Hinblick auf die Zuchtschauen und was noch bei der Vorstellung von Pferden zu beachten ist.
Frisieren der Pferde.
Es ist nicht erlaubt die Tasthaare an den Augen, den Nüstern und um das Maul zu scheren. Das Pferd
Hinzufügen von Haaren oder anderen Materialien an Schweif oder Mähne (Extentions) ist nicht erlaubt. Das Wegschneiden von Teilen der Mähne – ausser bis auf max. 2cm für die Breite des Kopfstückes/Zaums – und das Wegschneiden von Haaren an der Schweifwurzel sind daher nicht zulässig. Die Verwendung von Glitzermaterial und dergleichen ist nicht gewünscht! Bei der Vorstellung eines Fohlens ist eine gepflegte Mutterstute ein positiver Beitrag.
Voraufstellung
Wie in den vergangenen Jahren werden in den Rubriken „Aufnahme von Stuten und Wallachen in das Stammbuch“ die Pferde erst in einer Vorbesichtigung gemustert. Das heißt, dass vor der Einzelbesichtigung die Pferde in kleinen Gruppen (maximal sechs Pferde) gemeinsam den Ring betreten und im Schritt geführt werden. So sollen sich die Pferde entspannen und die natürliche Gangart kann so besser beurteilt werden. Das bedingt, dass alle Pferde einer zu körenden Gruppe rechtzeitig vor dem Ring erscheinen und nicht erst lange aufgerufen werden müssen. Sie werden minimal zwei Runden in der Gruppe durch die Körungsbahn im Schritt geführt. Danach folgt die individuelle Beurteilung nach der eingetragenen Reihenfolge, die übrigen Pferde warten im Vorring. Wenn die gesamte Gruppe individuell gekört wurde kommen die Pferde zurück, die für eine Prämie in Frage kommen.
Beurteilung der Pferde
Pferde, die nicht zu händeln und somit zu beurteilen sind werden nicht gekört. Diese Pferde bekommen eine zweite Chance nach Ermessen der Jury zu einem späteren Zeitpunkt an diesem Tag. Haben sie sich auch dann noch nicht beruhigt werden sie auf eine andere Körung verwiesen.
Dopingkontrolle
Das KFPS nimmt an verschiedenen Körungen, Tests und Veranstaltungen vermehrt Dopingkontrollen vor.
Gesundheitszustand
Der Juryvorsitzende behält es sich vor ein Pferd oder Fohlen von der Körung auszuschließen, wenn die Gesundheit des Tieres auf dem Spiel steht. Dies gilt auch für Fohlen, deren Mütter lahm gehen.
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