Bekanntmachung

Nebensektion schließen

Der Vorstand des KFPS hat in der Vorstandssitzung vom Donnerstag, 9. März 2023 beschlossen, ab sofort und vorläufig keine Pferde mehr in die Nebensektion einzutragen / aufzunehmen, wie in dem Registrierungsreglement – Artikel 5 Absatz 3 genannt. (Nebensektion nicht verwechseln mit Beibuch).
Bisher: Zusätzlich zum Hauptbuch hat das KFPS eine Nebensektion. In den Nebensektionen können Pferde registriert werden, die der im Zuchtziel angegebenen Rassenbeschreibung ausreichend entsprechen, von denen jedoch einer der beiden Elternteile im Hauptbuch nicht registriert ist. Pferde in den Nebensektionen können nicht gekört werden und die Nebensektionen sind nicht in Klassen und Register unterteilt. Die Nachkommen können nicht in eins der Bücher der Hauptsektion aufgenommen werden

Erläuterung

Angesichts der jüngsten Erkenntnisse des Gremiums kann nicht ausgeschlossen werden, dass Nachkommen von Tieren aus der Nebenabteilung in die Hauptabteilung hochgestuft werden können (oder sogar müssen). Dies widerspricht nicht nur dem, was in diesem Artikel ausdrücklich vorgesehen und bei seiner Einführung im Jahr 2013 beabsichtigt war, sondern birgt auch und vor allem die Gefahr, dass Nachkommen von Outcross-Produkten in die Hauptabteilung gelangen. Dies widerspricht einem der Grundwerte des KFPS, nämlich der Zucht reinrassiger Friesenpferde. Dieses Risiko ist umso mehr nicht auszuschließen, als es jetzt einen konkreten und ganz aktuellen Antrag auf Eintragung/Aufnahme eines Outcross-Fohlens in die Sekundarstufe gibt. Aus Sicht des Vorstandes ist dies ein No-Go-Bereich für Outcross-Produkte, jedenfalls solange nicht feststeht, dass die Aufwertung von Nachkommen von Tieren aus dem sekundären Bereich – in den nach Ansicht einiger Mitglieder auch Outcross-Produkte fallen sollten – erfolgt registriert / aufgenommen werden – zum Hauptteil ist nicht möglich . Aus diesem Grund sieht sich der Vorstand gezwungen, die Nebensektion für Neuanmeldungen/Aufnahmen von Tieren mit sofortiger Wirkung zu schließen – durch Suspendierung oder vorläufige Inaktivierung. Dies ergibt sich aus den §§ 3 und 29 der Satzung, mit denen dem Vorstand die wesentliche und nicht auf die leichte Schulter zu nehmende Aufgabe zukommt, „das Friesenpferd mit seinem charakteristischen Exterieur, seinen Gangarten und seinem Charakter“ sowie insbesondere „ die Reinheit der friesischen Pferderasse“!

Der Vorstand des KFPS,

in ihrem Namen,

Frau T. Schokker-Strampel, Vorsitzende

Herr. JJ Veldhuis, Sekretär